(na), 1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
wissenschaftliche Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung
2)der Stiftungszweck wird insbesondere durch
Übernahme folgender Aufgaben erfüllt:
a)Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur,
Religion, Völkerverständigung,
Entwicklungshilfe, Umwelt-,Landschafts- und
Denkmalschutz, sowie des Heimatgedankens
b)Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des
öffentlichen Gesundheitswesens, des
Wohlfahrtswesens und des Sports
c)allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland
d)selbstlose Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des §53
Abgabeordnung begünstigter Personen
3)die Stiftung initiiert oder fördert in der Stadt
Duisburg und ihrem Umfeld insbesondere
gemeinnützige Projekte, in den Bereichen Jugend
und Kultur. Sie initiiert und fördert ferner
Maßnahmen und gemeinnützige Projeke, die
systematisch dazu beitragen, durch den
Struckturwandel in dieser Region hervorgerufene
Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige
zu mobilisieren, der Integration von
gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch
von Wissen und Erfahrungen zwischen den
Generationen zu dienen. Innerhalb ihres
Wirkungsraumes versucht die Stiftung durch ihre
Maßnahmen zugleich die Identität der Stadt
Duisburg und ihre Einbindung in die
Rhein-Ruhr-Region zu stärken. Schließlich
initiiert oder fördert sie solche mit ihrer Arbeit
verbundenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die
Fragestellungen aus dem Förderungsbereich
analysieren oder die Auswirkungen von
Fördermaßnahmen evaluieren
4)die Fördertätigkeit der Stiftung ist auf die Stadt
Duisburg konzentriert und regional auf das
Ruhrgebiet begrenzt
5)die Stiftung hat darüber hinaus das Ziel, Mittel
für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung zu
sammeln, und zwar insbesondere als Spenden,
Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere
Körperschaften zur Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu
beschaffen (§58 Nr. 1 Abgabenordnung)
6)die Stiftung kann die von ihr verfolgten Zwecke
auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen
gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet
7)die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch
Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach
dem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen
der Stiftung wie eigenes Wirken zuzurechnen ist
8)die Stiftung darf auch sonstige Geschäfte
betreiben, sofern diese dem Satzungszweck
(mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind,
insbesondere unselbstständige Stiftungen
(Zustiftungen) führen und verwalten
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Das Büro für Kultur und Konzept bietet in den Bereichen Kultur, Medien und Politik kommunikative Unterstützung für Museen, Verlage, Stiftungen und Institutionen. Seit 2001 entwickeln wir Konzepte und Strategien - und sorgen für die professionelle Ums
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich
und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2
in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahres-
abschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzu-
führen;
2. Beratung und Vertretung in steuerlichen
Angelegenheiten;
3. treuhänderische Verwaltung von gemeinnützigen
Organisationen, insbesondere Stiftungen;
4. Übernahme von Testamentsvollstreckungen;
5. Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten;
6. Übernahme sonstiger Tätigkeiten, die den
Vorschriften des § 2 WPO entsprechen.
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
Unabhängige Vermögensverwaltung Geneon, sichere Anlagestrategien und innovative Vergütungsmodelle, für Unternehmer und Führungskräfte, für Stiftungen und Non-Profit-Organisationen, individuelles Management Ihres Vermögens, wir sich
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zuletzt aktualisiert am 03. Mai 2022
Die offizielle Website des Hauses Fugger mit Informationen zur Familie und ihrer Geschichte, zur Fuggerei und zu den Fuggerschlössern sowie zu weiteren wichtigen Sehenswürdigkeiten in Augsburg und im bayerischen Schwaben, zur Fuggerschen Stiftungs-A, Grundsätzlich sind die Stiftungen rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich von der Familie Fugger getrennt. Die Familie Fugger wacht im Familienseniorat (Stiftungsorgan) über die Einhaltung des Stifterwillens und trifft alle wichtigen Entscheidungen für die Stiftungen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Ihre Steuerberater in Hamburg: LPS LEHMANN & PARTNER: Die TÜV zertifizierte Steuerberater Kanzlei in Hamburg-Altona stellt ihre Dienstleistungen rund um die Steuerberatung vor. Wir betreuen Unternehmen, insbesondere in der Rechtsform der GmbH, Freiberufl, Wir betreuen Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Privatpersonen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022